An Wochenenden und Feiertagen übernehmen wir die Ersthilfe für akute Notfälle in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr .
Bitte beachten Sie, dass im Notdienst zusätzliche Kosten anfallen!
Neben der Notdienstgebühr nach §3a der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Höhe von 50€ netto müssen die Leistungen im erhöhten Gebührensatz 2-4fach abgerechnet werden.